Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Notdienst Bauunternehmen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die vom Notdienst Bauunternehmen [Name des Unternehmens] (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) erbracht werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (Kunde) kommt durch die Auftragserteilung des Kunden und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder konkludent erfolgen.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftrag des Kunden sowie den Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den vereinbarten Preisen bzw. Preisliste - falls keine spezifischen Preise vereinbart wurden, nach den üblichen Preisen des Auftragnehmers. Die Zahlungsbedingungen sind in der Rechnung des Auftragnehmers festgelegt.
5. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für Mängel der erbrachten Leistung gilt die gesetzliche Gewährleistung.
6. Vertragsbeendigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt [Anzahl der Tage/Wochen/Monate] und muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
◘ Strom ◘ Gas ◘ Wasser ◘
Störungsdienst / Notdienst
Generalbauunternehmung
Versorgungstechnik
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